Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Wenn du unseren Verein mit bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt hast, benötigst du keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn du dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt vorlegst.

Für darüberhinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis ein vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir dir bei Bedarf gerne ausstellen.

Den vereinfachten Zuwendungsnachweis können Sie hier herunterladen: